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Korn-House-Party 47

Heute ab 23:00 Uhr

mit

max.volume

M&Ms

Das Funk

Weizen (0,5l) 2,-
Jedes Tablett Hüte (10 St) 12,-
Jägermeister... [mehr]


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Foto der Woche

Foto #2921 aus dem Album "Melodic Metal Night 22.10.11"
Für unterwegs

Jugendschutzformular


Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchuG vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476 - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) besagt, dass Jugendliche unter 16 Jahren nur Zutritt zu gewähren ist, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.

Jugendliche über 16 Jahre dürfen bis 24:00 Uhr im Kornhaus bleiben. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können eure Eltern die Personenfürsorge an eine dritte volljährige Person übertragen, um euch somit den Aufenthalt im Kornhaus nach 24.00 Uhr zu ermöglichen. Die Vereinbarung muss von euch mitgeführt werden, die aufsichtspflichtige Person muss sich ebenfalls im Musikkeller Kornhaus befinden. Der Personalausweis ist in diesem Falle sowohl von euch, als auch von der aufsichtspflichtigen Person umserem Security Personal an der Tür auszuhändigen.

Hier hast Du die Möglichkeit, Dir Dein persönliches Jugendschutzformular generieren zu lassen. Es muss lediglich das Datum und die Unterschrift handschriftlich hinzugefügt werden. Das angehängte Merkblatt müsst ihr euren Eltern in jedem Falle vorlegen.


Generator
Jugendlicher:



Aufsichtsperson:



Personenaufsichtsberechtigter (Elternteil):